Organisatorisches zur BGF
Für die Johanna-Kirchner-Stiftung wird ein/e Beauftragte/r für die BGS eingesetzt. Der/die Beauftragte/r ist für die Umsetzung und die Organisation der Richtlinien zuständig. Der/die Beauftragte wählt das entsprechende Fachpersonal, das für die inhaltliche Durchführung zuständig ist, selbstständig aus.
Unterstützt und beraten wird die Stiftung durch die AOK mit der 2010 ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde. Die Trainingseinheiten finden während des Dienstes statt und werden in die Arbeitsabläufe integriert.
Qualifikationen des Fachpersonals:
Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung im Bereich Bewegung Ärzte/Betriebsärzte mit Zusatzqualifikation als Rückenschullehrer Gesundheitsmanager für die betriebliche Gesundheitsförderung
Der Arbeitgeber trägt die hauptsächlichen Kosten der Maßnahmen. Die AOK-Gesundheitskasse unterstützt die Finanzierung gemäß § 20 Abs. 1+2


