Betreuungsverein der AWO
Manchmal benötigen auch Erwachsene Betreuung, einen Beistand, der ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten für sie regelt. Der ihre Situation kennt und sicherstellt, dass in einer Situation der teilweisen Hilflosigkeit in ihrem Interesse gehandelt wird.
Dieser Bedarf wird im Betreuungsgesetz, das 1992 in Kraft getreten ist, geregelt.
Die AWO hat einen Betreuungsverein gegründet, dessen Arbeit im wesentlichen auf drei Säulen steht:
- Hauptamtliche Mitarbeiter, mit entsprechender Qualifikation führen selbst gesetzliche Betreuungen durch.
- In Vorträgen, Publikationen und Gesprächen wird über das Betreuungsgesetz und Vorsorgemöglichkeiten informiert.
- Mitarbeiter, die ehrenamtlich als gesetzliche Betreuer tätig werden wollen, werden gesucht und vor sowie während der Betreuung begleitet.
Wenn Sie selbst Interesse daran haben eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen, oder auf der Suche nach einem gesetzlichen Betreuer für Angehörige oder andere Personen, die einer gesetzlichen Betreuung bedürfen, sind, wenden Sie sich an uns.

Kristin Harbers & Claudius Galinski

Alexander Quirin
Tel.:069 / 318777
Königsteiner Straße 88
65929 Frankfurt am Main



