Stiftungsstruktur
Die Johanna-Kirchner-Stiftung besitzt eine von der Stiftungsaufsicht anerkannte Verfassung. Ein ehrenamtlicher Stiftungsrat und Stiftungsvorstand stellt die notwendigen Verfassungsorgane. Der hauptamtliche Geschäftsführer ist für die laufenden Geschäfte verantwortlich.
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